Mobbing Deutschland 2025: Was zählt als Mobbing, welche 3 Arten gibt es, wann strafbar

Mobbing bleibt 2025 ein unterschätztes gesellschaftliches Problem. Nach dem aktuellen Bericht der Techniker Krankenkasse geben fast 17 Prozent der deutschen Arbeitnehmer an, wiederholt von Mobbing betroffen gewesen zu sein. Besonders häufig tritt es in Schulen, Pflegeeinrichtungen und Behörden auf. Hinter der nüchternen Statistik steht ein tiefer psychologischer Befund: emotionale Gewalt ist längst Teil des Berufsalltags geworden.
Das Psychologie- und Achtsamkeitsportal heute GlückID berichtet, dass immer mehr Betroffene mit Schlafstörungen, Angst und sozialer Isolation kämpfen. Experten sehen darin ein Symptom wachsender Überforderung und fehlender Strukturen im Umgang mit psychischen Belastungen.
Was gilt als Mobbing – und wo beginnt psychische Gewalt
Psychologisch betrachtet gilt als Mobbing jedes systematische, wiederholte Schädigungsverhalten, das auf Erniedrigung, Ausgrenzung oder Kontrolle abzielt. Es geht nicht um Konflikte auf Augenhöhe, sondern um eine Form von Machtmissbrauch.
Typische Beispiele:
- Ignorieren, Abwerten oder Auslachen
- Gerüchte und Verleumdungen
- Übermäßige Kontrolle oder Arbeitsentzug
- Bloßstellung in Chats oder E-Mails
Die Psychologin Dr. Katharina Lorenz beschreibt Mobbing als „chronischen Angriff auf die Identität eines Menschen“, der langfristig das Selbstbild zerstören kann.
Die drei Hauptformen von Mobbing
| Form | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Verbales Mobbing | Beleidigungen, Drohungen, Gerüchte | Herabwürdigende Kommentare im Büro |
| Soziales Mobbing | Ausgrenzung, Ignoranz, Isolation | Nichtgrüßen, Ausschluss aus Besprechungen |
| Cybermobbing | Angriffe über soziale Medien | Diffamierende Posts, Screenshots von Chats |
Nach einer Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes 2025 geben 42 % der Befragten an, digitale Formen des Mobbings erlebt zu haben – ein deutlicher Anstieg gegenüber 2023.
Wann wird Mobbing strafbar
In Deutschland existiert kein eigener Mobbing-Paragraf. Doch verschiedene Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) greifen, wenn psychische oder körperliche Schäden nachgewiesen werden können:

- § 185 StGB – Beleidigung
→ Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Beispiel: Ein Mitarbeiter wird wiederholt öffentlich als „Versager“ bezeichnet – das Gericht erkennt eine fortgesetzte Ehrverletzung an. - § 186 StGB – Üble Nachrede
→ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bei Veröffentlichung bis zu fünf Jahren.
Beispiel: In einem Team-Chat werden falsche Gerüchte über die private Lebensführung einer Kollegin verbreitet. - § 187 StGB – Verleumdung
→ Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Beispiel: Ein Angestellter behauptet wissentlich, ein Kollege habe vertrauliche Kundendaten weitergegeben – ohne Beweis. - § 223 StGB – Körperverletzung (auch psychisch)
→ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wenn Mobbing zu nachweisbaren gesundheitlichen Schäden führt.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin erleidet nach monatelangem Druck eine depressive Episode – das Gericht erkennt die psychische Belastung als Körperverletzung an.* - § 238 StGB – Nachstellung (Stalking)
→ Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Beispiel: Ein ehemaliger Kollege verfolgt, bedroht oder belästigt eine Person wiederholt per E-Mail oder vor dem Arbeitsplatz.*
Finanzielle Folgen und Entschädigungen
Arbeitgeber, die Beschwerden ignorieren oder keine Schutzmaßnahmen ergreifen, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Kosten für Unternehmen können erheblich sein:
| Art der Verletzung | Mögliche Konsequenz | Beispielhafte Höhe 2024/2025 |
|---|---|---|
| Ignorierte Mobbingbeschwerde | Schmerzensgeld nach § 253 BGB | 5.000 – 25.000 € |
| Verletzung der Fürsorgepflicht | Entschädigung nach AGG | 8.000 – 40.000 € |
| Psychische Schädigung mit Attest | Schadenersatz + Behandlungskosten | 10.000 – 50.000 € |
| Diskriminierendes Verhalten durch Vorgesetzte | Gerichtliche Auflagen, AGG-Klage | bis 60.000 € |
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen (März 2024) gilt als Präzedenzfall: Eine Angestellte erhielt 18.000 Euro Schmerzensgeld, weil der Arbeitgeber trotz wiederholter Hinweise keine Maßnahmen gegen systematische Ausgrenzung ergriff.
Auch kleinere Firmen sind betroffen. Laut Arbeitsgericht München wurde 2025 ein Betrieb mit 15 Beschäftigten zu 9.500 Euro Entschädigung verurteilt, nachdem die Chefin wiederholt einen Mitarbeiter vor anderen lächerlich gemacht hatte.
Die Lage 2025: Zahlen und Entwicklungen
| Jahr | Anteil der Beschäftigten mit Mobbingerfahrungen | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2023 | 14 % | – |
| 2024 | 15,3 % | +9 % |
| 2025 | 17 % | +11 % |
Laut GlückID und TK-Gesundheitsreport wurden über 1,5 Millionen Krankmeldungen 2025 direkt mit Mobbing in Verbindung gebracht. Betroffen sind vor allem Frauen zwischen 35 und 50 Jahren und Menschen in befristeten Arbeitsverhältnissen.
Psychologische Perspektive: Die Spirale der Schuld
Aus psychologischer Sicht gehört das Gefühl der Selbstschuld zu den gefährlichsten Folgen von Mobbing. Betroffene übernehmen häufig unbewusst die Verantwortung für das, was ihnen angetan wird. Täter nutzen diesen Mechanismus gezielt aus: durch subtile Andeutungen, Schweigen oder Scheinfreundlichkeit.
„Die Täter suggerieren, das Opfer sei zu sensibel, schwierig oder selbst Ursache des Problems“, erklärt die Hamburger Psychotherapeutin Sabine Krüger, die seit Jahren mit Mobbingopfern arbeitet. Dadurch entsteht eine innere Schuldverschiebung, die verhindert, dass Betroffene rechtzeitig Unterstützung suchen oder Grenzen setzen.
2025 zeigen Studien der Deutschen Gesellschaft für Psychotraumatologie, dass mehr als zwei Drittel der Mobbingbetroffenen über eine Form von „erlernter Hilflosigkeit“ berichten – einem Zustand, in dem sie glauben, keine Kontrolle mehr zu haben. Diese psychische Lähmung führt dazu, dass sie Angriffe still ertragen, statt sich zu wehren.
Langfristig bewirken Dauerstress und Angst eine Überlastung des Nervensystems. Das vegetative Gleichgewicht kippt, der Körper verharrt im Alarmzustand. Typische Symptome sind:
- Herzrasen und Schlafstörungen,
- Konzentrationsprobleme und emotionale Erschöpfung,
- Panikattacken, Reizbarkeit und sozialer Rückzug.
Psychologen vergleichen diese Reaktionen zunehmend mit einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung. Der Körper bleibt in einer Art „Gefahrenmodus“, selbst wenn der Arbeitsplatz längst gewechselt wurde.
Therapeutisch raten Experten 2025 zu einem ganzheitlichen Ansatz: neben Psychotherapie auch Bewegung, Achtsamkeit, Ernährungsstabilisierung und soziale Reintegration. Entscheidend ist, das Selbstbild neu aufzubauen – nicht als Opfer, sondern als Mensch mit Handlungsspielraum.
Krüger fasst zusammen:
„Heilung beginnt, wenn der Mensch erkennt, dass Scham nicht seine ist – sondern das Resultat eines Systems, das Gewalt normalisiert hat.“
Wo Betroffene Hilfe finden
Deutschland verfügt über ein Netz spezialisierter Anlaufstellen:
- TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 – anonym und kostenlos
- Hilfetelefon Gewalt am Arbeitsplatz: 0800 22 55 530
- Weißer Ring e.V.: Unterstützung bei rechtlichen Schritten
- Nummer gegen Kummer: 116 111 (für Jugendliche)
Viele Städte, darunter Berlin, Frankfurt und Köln, bieten zudem Beratungsstellen für psychische Gewalt am Arbeitsplatz. Erste Hilfe leisten auch Gewerkschaften und Berufsverbände.
Was Arbeitgeber tun müssen

Unternehmen stehen 2025 stärker denn je in der Verantwortung, psychische Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das Thema Mobbing wird von Behörden und Arbeitsgerichten nicht mehr als interne Angelegenheit, sondern als Verletzung der Fürsorgepflicht bewertet. Arbeitgeber sind nach § 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein Umfeld frei von Diskriminierung, Einschüchterung und psychischem Druck zu schaffen.
Zu den verbindlichen Maßnahmen gehören heute:
- Regelmäßige Schulungen zu Konfliktmanagement, Kommunikation und Achtsamkeit,
- Einrichtung interner Beschwerdestellen und anonymer Meldewege,
- Dokumentation und Nachverfolgung von Vorfällen,
- Supervision und psychologische Ersthilfe für betroffene Mitarbeitende,
- Führungskräftetrainings, um destruktives Verhalten früh zu erkennen.
Laut einer Auswertung des Bundesministeriums für Arbeit 2025 haben nur 58 Prozent der deutschen Unternehmen ein aktives Anti-Mobbing-Konzept – und genau hier setzt die neue Rechtsprechung an: Wer als Arbeitgeber keine Prävention nachweisen kann, riskiert empfindliche Konsequenzen.
Die Arbeitsgerichte urteilen zunehmend zugunsten der Opfer. Im bekannten Fall des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil von März 2024) wurde einem Angestellten ein Schmerzensgeld von 18.000 Euro zugesprochen, nachdem der Arbeitgeber trotz mehrfacher Hinweise auf Ausgrenzung und psychische Schikane nicht reagiert hatte. Ähnliche Urteile in Hamburg, München und Berlin zeigen eine klare Linie: Untätigkeit gilt als Mitschuld.
Fachanwälte empfehlen Unternehmen 2025, verbindliche Mobbing-Richtlinien in Betriebsvereinbarungen aufzunehmen und eine Kultur der Transparenz zu fördern. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, nicht nur das Vertrauen seiner Mitarbeitenden, sondern auch seinen Ruf und seine Rechtssicherheit zu verlieren.
Was jeder selbst tun kann
- Vorfälle dokumentieren – mit Datum, Ort, Inhalt, Zeugen.
- Gespräch suchen – Betriebsrat, HR oder Vertrauensperson informieren.
- Psychologische Beratung – Therapie oder Coaching beginnen.
- Rechtliche Schritte prüfen – anwaltliche Erstberatung nutzen.
- Selbstschutz aufbauen – Bewegung, soziale Kontakte, klare Grenzen.
Psychologen betonen, dass Selbstfürsorge kein Zeichen von Schwäche ist, sondern ein Akt der Selbstachtung.
Einschätzung der Redaktion GlückID
Mobbing ist keine Randerscheinung, sondern ein Symptom gesellschaftlicher Überforderung. In einer Arbeitswelt, die Effizienz über Empathie stellt, bleibt kaum Raum für psychische Sicherheit.
Die Redaktion GlückID fordert, dass psychische Gesundheit als Grundrecht verstanden wird – nicht als freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Prävention beginnt mit Bewusstsein, Aufklärung und der Bereitschaft, Grenzen klar zu benennen. Nur dort, wo Respekt gelebt wird, kann Arbeit heilen statt verletzen.
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