Lachgas-Verbot für Minderjährige: Warum reagiert die Politik jetzt – und was bedeutet es

Warum greift der Bundestag zu einem strikten Verbot von Lachgas für Minderjährige – und was bedeutet die Entscheidung für Händler, Eltern und Jugendliche? Darüber berichtet GlueckID.de unter Berufung auf den offiziellen Gesetzesentwurf des Bundestags.
Bundestag beschließt strenges Verbot
Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ein Gesetz verabschiedet, das den Verkauf, die Abgabe und den Besitz von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) für Kinder und Jugendliche vollständig verbietet. Zusätzlich werden der private Online-Versand und der Verkauf über Automaten untersagt. Das Gesetz reagiert auf den stark steigenden Konsum der Substanz als Partydroge und auf wachsende gesundheitliche Risiken, die Ärzte bundesweit melden. Über das Gesetz soll der Bundesrat am 19. Dezember 2025 entscheiden.
Warum das Verbot jetzt kommt
Lachgas wird in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel eingesetzt, gewinnt jedoch seit zwei Jahren als billige und leicht verfügbare Partydroge an Popularität. Besonders junge Konsument*innen nutzen kleine Kartuschen, um das Gas über Luftballons einzuatmen. Laut offiziellen Angaben hat sich die Zahl der Notrufe wegen möglicher Vergiftungen 2024 fast verdoppelt: von 35 Fällen auf 66 in Berlin und Brandenburg.
Mediziner warnen vor Nervenschäden, Bewusstlosigkeit und Gefrierverletzungen durch unsachgemäße Nutzung. Die Berliner Stadtreinigung berichtete zudem über explodierende Kartuschen in Müllverbrennungsanlagen – allein sieben Fälle im laufenden Jahr.
Was genau im Gesetz steht
Laut dem veröffentlichten Entwurf (BT-Drs. 21/1504) wird Lachgas in Anlage 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aufgenommen. Die wichtigsten Änderungen:
- Verkauf an Minderjährige verboten
- Besitz durch Minderjährige verboten
- Verbot des Automatenverkaufs
- Verbot des privaten Online-Versands
- Ausnahmen für Medizin, Forschung und Industrie
- Erwachsene dürfen nur begrenzte Mengen erwerben (z. B. Kartuschen bis 8 g Inhalt)
Damit sollen direkte Konsumwege für Jugendliche geschlossen werden, die bisher oft über Spätkaufs, Automaten und Online-Shops an das Gas gelangten.
Was sagt die Politik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte nach dem Beschluss:
„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit. Gefrierverletzungen oder bleibende neurologische Schäden können die Folge sein.“
Mehrere Fraktionen sprachen sich für die schnelle Regulierung aus, um „eine neue Jugend-Droge rechtzeitig zu stoppen“, wie es im Bundestag hieß.
Kritik und offene Fragen
Suchtforscher begrüßen die Altersbeschränkung, kritisieren aber die weiterhin erlaubten Mengen für Erwachsene. Laut Expert*innen könnte ein Teil des Handels in geschlossene Social-Media-Gruppen und nichtregistrierte Online-Shops abrutschen. Andere sehen das Gesetz als „wichtigen ersten Schritt“, fordern jedoch begleitende Präventionskampagnen in Schulen und Clubs.
Was passiert als Nächstes
Wenn der Bundesrat am 19. Dezember zustimmt, tritt das Gesetz Anfang 2026 in Kraft. Händler müssen Automaten entfernen, Online-Shops anpassen und klare Alterskontrollen einführen. Behörden rechnen mit einer Übergangsphase, in der sie vor allem auf Aufklärung setzen wollen.
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